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Charmantes, denkmalgeschütztes Häuschen mit Flair in Vörstetten-Schupfholz

auf 1.486 m² Grundstück, bebaubar nach § 34, mit Scheune, KP 750.000,- €

Immo-Nr:
Vö-Ka12
Ort:
Vörstetten-Schupfholz
Baujahr:
ca. 1790 laut Heimatbuch Vörstetten
Wohn-/Nutzfläche:
ca. 180 m2
Grundstück:
ca. 1.486 m2
Zimmer:
Etage:
Keller:
Teil-unterkellert
Stellplatz:
Hof + Schopf
Heizung:
Gas-ZH Bj. 2014
Energieausweis:
Nicht benötigt
Bezug:
Sofort möglich
Sonderausstattung:
Einbauküche:
Nein
Kaufpreis:
750.000,- €
Provision:
2,98 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
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Objektbeschreibung

Standort

Vörstetten ist eine lebens- und liebenswerte Gemeinde, die 1992 als schönste Gemeinde im Landkreis Emmendingen im Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" ausgezeichnet wurde und 1993 beim Wettbewerb des Landes Baden-Württemberg sogar die Silbermedaille erhielt. Den rund 3.000 Einwohnern der Gemeinde stehen zwei Kindergärten, Grundschule, Mehrzweckhalle sowie mehrere Sportplätze und Freizeiteinrichtungen zur Verfügung. Die vorhandene Infrastruktur und die vielfältigen Aktivitäten bieten die besten Voraussetzung dafür, das Leben in der Gemeinde angenehm zu gestalten. Das Haus befindet sich in Vörstetten-Schupfholz, ca. 2,5 km von Vörstetten entfernt.

Beschreibung

Ein denkmalgeschütztes Häuschen mit Potential - bitte beachten Sie, dass die Deckenhöhe im Erdgeschoss zum Teil unter 2 Meter beträgt. Dies strahlt eine besondere Atmosphäre aus, kann aber auch zu Nachteilen führen,

Das Haus ist wie folgt aufgeteilt:

Erdgeschoss mit 3 Zimmern, Küche und großem Bad. Das Bad hat eine bodengleiche Dusche, Wanne, Waschbecken, WC und ein Fenster. Im Wohnzimmer gibt es einen schönen Kachelofen. Im Dachgeschoss finden Sie ein großes, helles Zimmer sowie ein weiteres Duschbad, der Rest des Dachgeschosses ist bisher nicht ausgebaut.

Das Haus ist teilweise unterkellert, der Keller ist von außen zugänglich.

Außerdem steht derzeit auf dem Grundstück eine große Scheune.

In Teilbereichen wurde das Haus bereits renoviert (u.a. Heizung, Sanitär, Bodenbelagsarbeiten Schopf, Malerarbeiten etc.).

Hinweis

Auf dem relativ großen Grundstück ist eine weitere Bebauung nach § 34 BauGB möglich. Wichtig: Verbindliche Aussagen zur Bebauung können ausschließlich die zuständigen Behörden erteilen. Wir übernehmen in diesem Zusammenhang keine Haftung.

Grundrisse